Bei Abgabe von Tierarzneimittel für Brieftauben (AMG § 60 Heimtiere) bedarf es im Normalfall einer vorherigen Untersuchung, wie z. B. Kotprobe oder Abstrich. Deshalb ist es aus gesetzlichen Gründen immer wichtig, dass Sie uns mindestens einmal im Jahr eine Kotprobe oder einen Abstrich ihrer Brieftauben zukommen lassen. Zudem halten wir Kotproben-Untersuchungen oder einen Abstrich für unverzichtbar, um einen erfolgreichen Brieftaubensport zu betreiben. Wir bieten diese Untersuchungen sehr preiswert an! Schauen Sie dazu in die Kategorie „Sonstiges“.
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